Mutter/Vater-Kind-Kuren
Sie sind immer für andere im Einsatz? Für Mütter und Väter gilt häufig nicht, was für die meisten Menschen selbstverständlich ist: Zeit für sich haben, sich Ruhepausen gönnen oder einfach nur eine hartnäckige Krankheit auskurieren. Gerade Mütter und Väter brauchen ein Angebot, das ganzheitlich ansetzt und ihre Lebenssituation in der Therapie berücksichtigt.
Voraussetzung für einen Kurantrag ist hauptsächlich die eigene Kurbedürftigkeit der Mutter oder des Vaters und nicht die der Kinder.
Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen und eine oder mehrere psychosoziale Belastungssituationen wie z.B. ein oder mehrere Kinder, beruflicher Stress, ständiger Termindruck, der Tod eines Angehörigen, die Pflege eines Familienangehörigen, Trennung oder Scheidung, Gewalt in der Familie...
Befindlichkeits- oder Gesundheitsstörungen wie z.B. Herzrasen, Stimmungsschwankungen, depressive Verstimmungen, Schlafstörungen, Essstörungen, starke Erschöpfung, Gereiztheit u.a. können unter Umständen das ganze Familienleben beeinträchtigen.
Reine Mutter- oder Vater-Kuren
Kur für Pflegende Angehörige
Seit Ende 2012 haben alle Frauen und Männer, die Angehörige pflegen, Anspruch auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen nach §§23 und 40 SGB. Diese Maßnahmen können auch in den vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken durchgeführt werden, sofern spezielle Angebote vorliegen. Informationen zum Thema erhalten sie in einer Beratung.
Die AWO Kurberatungsstelle unterstützt Sie
- bei der Kurvorbereitung
- bei der Wahl einer geeigneten Kureinrichtung
- bei der Kurantragstellung
Wie wird eine Kur beantragt?
Vereinbaren sie telefonisch einen Beratungstermin. Alle Fragen rund um die Kur werden von unserer Mitarbeiterin erläutert. Wir suchen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kureinrichtung aus.
Was kostet die Kur?
Alle Mütter und Väter mit medizinischer Indikation in Familienverantwortung haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme nach den §§ 24 und 41 des Sozialgesetzbuches (SGB V). Die Kur dauert 3 Wochen.
Wenn eine Bewilligung erfolgt, übernimmt ihre Krankenkasse die Kosten der Kur, dazu gehört auch die Anreise. Sie müssen eine gesetzliche Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag übernehmen. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Auch bei den Fahrtkosten behält ihre Krankenkasse einen Eigenanteil zwischen 5 oder 10 Euro pro Fahrt ein. Überschreiten aber Ihre Eigenleistung die Belastungsgrenze von 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung von der Zuzahlung aus (bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1% des jährlichen Bruttoeinkommens).
Kontaktperson / Ansprechpartner
Corinna Elsner
Tel.: 05371 5947 810
E-Mail:
Sprechzeiten
Montag - Donnerstag von 07:00 bis 14:30 Uhr
Infobroschüre AWO Gifhorn
Infoflyer Mutter-Vater-Kind-Kuren der AWO-Gifhorn
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