Insolvenzberatung
- wir informieren Sie über die Regelungen im Insolvenzverfahren
- beraten Sie in Ihrem persönlichen Entscheidungsfindungsprozess Entschuldung pro/kontra InsO
- führen den obligatorischen außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Ihren Gläubigern durch
- bescheinigen gemäß § 305 InsO, Abs. 1 Nr. 1 das Scheitern dieses Versuches
- helfen Ihnen bei der Fertigstellung der Insolvenzantragsunterlagen
Wir sind hierbei vom Niedersächsischen Landesamt für Zentrale und Soziale Aufgaben als „geeignete Stelle" gemäß § 305 InsO, Abs. 1 Nr. 1 anerkannt.