Die BAG-SB hat die Seite meine-schulden.de online gestellt und schreibt dazu: “Mit dieser Seite wollen wir überschuldeten Verbraucher*innen helfen, den Weg in eine Beratungsstelle zu finden und den Beratungsprozess vorzubereiten sowie zu begleiten. Unser Ziel ist es, alle Interessierten über zentrale Themen der Schuldner- und Insolvenzberatung aufzuklären und praktische Hilfe anzubieten.”
Soziale Schuldnerberatung
Sie haben Schulden, deren Rückzahlung Ihnen schwer fällt?
Sie können vielleicht sogar Ihre Miete nicht mehr zahlen?
Dann wird es Zeit für ein Gespräch mit der Schuldnerberatung.
Wir bieten kostenlose Beratung für überschuldete Privatpersonen. Die Beratung können alle Bürger*innen der Stadt und des Landkreises Gifhorn in Anspruch nehmen.
Die Beratung erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die soziale Schuldnerberatung leistet
- Kostenlose vertrauliche Beratung
- Informationen zur Sicherung der Existenzgrundlage
- Hilfe zur wirtschaftlichen Haushaltsführung
- Tipps zu Einsparungsmöglichkeiten
- Informationen zu möglichen Sozialleistungs-Ansprüchen
- Hilfestellung bei psychosozialen Problemen
- Informationen zum Umgang mit Gläubigern
Wir helfen Ihnen bei
- der Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben
- der Analyse Ihres Haushaltsbudgets
- der Schaffung eines Überblicks über Ihre Haushaltslage
- der Gläubiger-Recherche
- der Erarbeitung von Schuldenregulierungsplänen
- der Verhandlung mit Ihren Gläubigern (z.B. Stundung, Vergleich, Ratenzahlungsvereinbarungen, Erlass)
- Sicherung der Lebensgrundlage und Pfändungsschutz
- Vorbereitung auf das Verbraucherinsolvenzverfahren
- Ausstellung der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
- Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrages auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Was erwartet die Schuldnerberatung?
- Aktive Mitarbeit
- Offenlegung aller Schulden
- Keine neuen Schulden!
- Einhalten von Vereinbarungen
Was die Schuldnerberatung nicht kann:
- Schuldnerberatung ist keine Rechtsberatung. Zur Klärung von Rechtsfragen benötigen Sie einen Rechtsanwalt.
- Keine Vermittlung von Krediten oder Umschuldungsdarlehen!
- Keine Übernahme von Bürgschaften!
- Keine Beratung von aktiv Selbständigen!
Was wird für die Beratung benötigt
- Einkommensbelege z.B.: Verdienstbescheinigungen, Bewilligungsbescheide (Rente, ALG I/II, Grundsicherung, etc.)
- vollständige Schuldenunterlagen: am Besten vorsortiert und abgeheftet
- Kontoauszüge, falls möglich, der letzten 6 Monate
- Auflistung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben
Das Infoportal zu Schulden und Schuldnerberatung
Infobroschüre AWO Gifhorn
Schuldner- und Verbraucher-
insolvenzberatung der AWO-Gifhorn
[ Pdf-Dokument- 524 KB ]
Internetlinks
Webseiten zur Thematik
[ zu den Internetlinks ]