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  • wir informieren Sie über die Regelungen im Insolvenzverfahren
  • beraten Sie in Ihrem persönlichen Entscheidungsfindungsprozess Entschuldung pro/kontra InsO
  • führen den obligatorischen außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Ihren Gläubigern durch
  • bescheinigen gemäß § 305 InsO, Abs. 1 Nr. 1 das Scheitern dieses Versuches
  • helfen Ihnen bei der Fertigstellung der Insolvenzantragsunterlagen

Wir sind hierbei vom Niedersächsischen Landesamt für Zentrale und Soziale Aufgaben als „geeignete Stelle" gemäß § 305 InsO, Abs. 1 Nr. 1 anerkannt.


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