- der Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben
- der Analyse Ihres Haushaltsbudgets
- der Schaffung eines Überblicks über Ihre Haushaltslage
- der Gläubiger-Recherche
- der Erarbeitung von Schuldenregulierungsplänen
- der Verhandlung mit Ihren Gläubigern (z.B. Stundung, Vergleich, Ratenzahlungsvereinbarungen, Erlass)
- Sicherung der Lebensgrundlage und Pfändungsschutz
- Vorbereitung auf das Verbraucherinsolvenzverfahren
- Ausstellung der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
- Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrages auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens