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  • der Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben
  • der Analyse Ihres Haushaltsbudgets
  • der Schaffung eines Überblicks über Ihre Haushaltslage
  • der Gläubiger-Recherche
  • der Erarbeitung von Schuldenregulierungsplänen
  • der Verhandlung mit Ihren Gläubigern (z.B. Stundung, Vergleich, Ratenzahlungsvereinbarungen, Erlass)
  • Sicherung der Lebensgrundlage und Pfändungsschutz
  • Vorbereitung auf das Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Ausstellung der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
  • Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrages auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens


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